Mein

Honorar & Kleingedrucktes

Ablauf & Honorar

In einem Vorgesprächgespräch lernen wir uns kennen und klären die ersten Fragen. Danach sende ich Ihnen einen Behandlungsvertrag, einen Aufnahmebogen und eine Datenschutzvereinbarung zu. Wenn diese ausgefüllt und unterschrieben sind, kann es losgehen!

Nach der Klärung der Therapieziele erarbeite ich eine Vorgehensweise mit Werkzeugen & Methoden, die zu Ihnen und Ihrer Situation passt. Sollten Anpassungen der Vorgehensweise nötig sein, stimme ich mich selbstverständlich mit Ihnen dazu ab.

Vorgespräch

telefonisch / online
0 25 min.
  • Fragen klären

Einzeltherapie

Praxis / online
120 je 50 min.
  • Therapie

Paartherapie

NUR in der Praxis
180 je 50 min.
  • Therapie

Beratung / Coaching

Praxis / online
150 je 60 min.
  • Einzelsitzung

Achtung: therapeutische Leistungen sind umsatzsteuerbefreit, Beratungs- und Coachingleistungen sind umsatzsteuerpflichtig (siehe unten)

Ihre Mitarbeit

Im Rahmen der verhaltenstherapeutischen Arbeit erhalten Sie von mir immer wieder individuelle Übungen, mit denen Sie sich zwischen den Sitzungen selbst beobachten und aktiv weiter an sich arbeiten können.

Das Üben ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor der Therapie. Die Arbeitsblätter und Tagebücher dienen in den Sitzungen als Grundlage für die weiteren Schritte und ermöglichen Ihnen die Integration in den Alltag und das Sehen von Fortschritten.

Ausbleibende Mitarbeit, unzutreffende oder lückenhafte Auskünfte, das Negieren von Behandlungsinhalten oder das Vereiteln von Therapiemaßnahmen kann zu einer Ablehnung bzw. einem vorzeitigen Abbrechen der psychotherapeutischen Behandlung führen.

Termine & Absagen

Eine psychotherapeutische Sitzung dauert i.d.R. 50 oder 80 Minuten. Kommen Sie bitte pünktlich zum vereinbarten Termin, da ich ein Nachholen nicht garantieren kann. Falls Sie einen Termin einmal nicht einhalten können, bitte ich Sie mir diesen mindestens 48 Stunden vorher per Mail oder Telefon abzusagen.

Bei einer späteren Absage oder Nichterscheinen stelle ich Ihnen eine Ausfallgebühr in Höhe des vereinbarten Honorars in Rechnung, da ich den Termin dann nicht mehr anderweitig vergeben kann. Wiederholtes Fernbleiben von vereinbarten Behandlungsterminen ohne triftigen Grund kann ebenfalls zu einem Abbruch der Psychotherapie führen.

Schweigepflicht

Die Inhalte unserer Gespräche unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Ohne Ihre ausdrückliche schriftliche Einverständnis gebe ich keinerlei Informationen über Ihre Person weiter, auch nicht dazu, dass Sie sich überhaupt in Behandlung befinden. Das gilt auch für Auskünfte an Ehepartner*innen, Verwandte oder andere Familienangehörige. 

Eine Ausnahme ist bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung durch die gesetzliche Verpflichtung zu entsprechenden Maßnahmen gegeben.

Selbstzahler

Meine Leistungen im Bereich der Psychotherapie und psychologischen Beratung sind Privatleistungen, die ich Ihnen direkt in Rechnung stelle. Meine Rechnungen sind unabhängig von der Erstattung durch Ihre Versicherung zu begleichen.

Für die Begleichung akzeptiere ich auch folgende Zahlungsmittel:

Erstattung durch die Krankenkasse

Kosten für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz und psychologische Beratung werden NICHT von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. 

Wenn Sie privat kranken- oder zusatzversichert sind, klären Sie bitte vorab die Bedingungen für eine mögliche Kostenerstattung mit Ihrer Krankenversicherung. Abhängig von Versicherung und Tarif sind bis zu 100% Kostenübernahme möglich.

Im Falle einer vollständigen oder anteiligen Kostenübernahme erhalten Sie von mir gerne eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Diese Rechnung können Sie anschließend bei Ihrer Versicherung einreichen.

 

Privatrechnung

Umsatzsteuer

gemäß § 4 Nr. 14 a UStG sind therapeutische Behandlungen von der Umsatzsteuer befreit.

Psychologische Beratung und Coaching Stellen KEINE therapeutische Behandlung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes dar und werden mit der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19%) in Rechnung gestellt.

Ihre Vorteile als Selbstzahler*in

Im ersten Moment kann man sich natürlich fragen, warum man das Geld für eine*n Heilpraktiker*in für Psychotherapie ausgeben sollte, wenn doch eventuell die Krankenkasse auch die Behandlung bei Psychotherapeuten übernehmen würde.

Daher habe ich Ihnen ein paar Vorteile zusammengestellt, die Sie bei Ihrer Entscheidung unterstützen können:

kurze Wartezeiten

als z.B. bei Psychotherapeuten

höhere Flexibilität

durch individuellere Termine & Zeiten

schneller Beginn

keine Genehmigungen durch Krankenkassen

Überbrückung

z.B. bis zu einem freien Therapieplatz

kurze Therapiedauern

z.B. durch früheren Therapiebeginn

breite Methodenauswahl

als Richtlinienverfahren der Krankenkassen

Diagnose

Klarheit, ob es sich um eine psychische Störung handelt und welcher Art

Orientierung

bei der Auswahl an Therapeut*inen und Therapieformen, die für Sie geeignet sind

Schutz der Privatsphäre

z.B. Staatsdienst (Lehramt, Polizei), Kranken-, Lebens-, Berufsunfähigkeitsversicherung, etc.

Nach oben scrollen
Skip to content